Schiedsgutachten
Der Beauftragung eines Schiedsgutachters geht in aller Regel eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren sich streitenden Parteien voraus.
Die Parteien einigen sich auf eine Stelle/Institution (z.B. IHK, Ingenieur- oder Architektenkammer), die einen Schiedsgutachter benennt oder die streitenden Parteien einigen sich einvernehmlich selbst auf einen Gutachter.
In einem Schiedsgutachtervertrag wird durch die Parteien die zu behandelnde Frage an den Schiedsgutachter eindeutig formuliert. Wie beim Gerichtsgutachten muss der Gutachter sich streng an den definierten Fragen orientieren. Änderungen der Fragestellungen sind zwischen den Parteien einvernehmlich vorzunehmen.