Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten werden von Gerichten beauftragt. Für derartige Gutachten beauftragen Gerichte in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige.
Gerichtsgutachten werden von Gerichten beauftragt. Für derartige Gutachten beauftragen Gerichte in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige.