Baugutachter / Bausachverständiger

Gibt es einen Unterschied zwischen Baugutachter und Bausachverständigen?

Zwischen den Begriffen Baugutachter und Bausachverständigen gibt es keinen Unterschied. Beide Begriffe werden synonym verwendet.
Gerichte und Behörden verwenden in der Regel den Begriff Bausachverständiger, weil sie sich nach Gestzesworlaut richten, in dem überwiegend der Begriff Sachverständiger verwendet wird.

Dagegen hat sich im privaten Bereich der Begriff Baugutachter durchgesetzt.

Die Aufgaben eines Baugutachters oder Bausachverständigen sind also identisch, werden nur unterschiedlich bezeichnet.

Ein Baugutachter bzw. Bausachverständiger unterstützt mit seinem Baugutachten die Entscheidungsfindung in Streitfällen. Das Gericht entscheidet selbst, inwieweit das Baugutachten für die Entscheidung zu verwerten und zu würdigen ist. Ein erstelltes Baugutachten ist also nicht verbindlich und abschließend für die Urteilsfindung.